Wir hatten neulich darüber berichtet und eigentlich wollte ich zum neuen Jugendschutzmedienstaatsvertrag auch noch was schreiben. Aber das ist nun erstmal Makulatur, denn vor gut zwei Wochen haben mehrere Länder kurz vor Toreschluss einen Rückzieher gemacht. Im Endeffekt war das Ganze recht überraschend, auch wenn die Kritik immer lauter wurde, nachdem schon einige Landtage den Staatsvertrag verabschiedet hatten.
Das kann ich nur begrüßen, denn die Kritik an dem Staatsvertrag, insbesondere auch hinsichtlich dessen handwerklicher Schwächen und der aus anderen Bereichen übernommenen Systematiken, die im Internet kaum greifen (Stichwort Öffnungszeiten). Dennoch gilt es, die Entwicklungen, die sicherlich kommen werden, genau zu beobachten. Für das Erste bleibt jedenfalls erst einmal alles so wie es bis dato war. Eine Erweitung des Impressums ist für Blogs somit ebenso wenig erforderlich wie die Kennzeichnungen der Inhalte mit einer Altersfreigabe.
Ich rechne damit, dass nach diesem Fiasko nun die Nachverhandlungen losgehen. Ob es einen richtigen Neuentwurf oder nur kosmetische Änderungen gibt, vermag aber momentan niemand zu sagen.
Streamer/YouTuber/Redakteur at Myself Jahrgang '79, seit Ende der '80er nerdiger Gamer. Absolvierte die Ausbildung zum Editor bei der Computec Media AG (PC Games) in Fürth. Kommunikationsdesigner durch die School of Life, Streamer und YouTuber aus Leidenschaft!
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Dez 27 2010
Jugendschutz im Netz – alles bleibt (vorerst) beim Alten
Wir hatten neulich darüber berichtet und eigentlich wollte ich zum neuen Jugendschutzmedienstaatsvertrag auch noch was schreiben. Aber das ist nun erstmal Makulatur, denn vor gut zwei Wochen haben mehrere Länder kurz vor Toreschluss einen Rückzieher gemacht. Im Endeffekt war das Ganze recht überraschend, auch wenn die Kritik immer lauter wurde, nachdem schon einige Landtage den Staatsvertrag verabschiedet hatten.
Das kann ich nur begrüßen, denn die Kritik an dem Staatsvertrag, insbesondere auch hinsichtlich dessen handwerklicher Schwächen und der aus anderen Bereichen übernommenen Systematiken, die im Internet kaum greifen (Stichwort Öffnungszeiten). Dennoch gilt es, die Entwicklungen, die sicherlich kommen werden, genau zu beobachten. Für das Erste bleibt jedenfalls erst einmal alles so wie es bis dato war. Eine Erweitung des Impressums ist für Blogs somit ebenso wenig erforderlich wie die Kennzeichnungen der Inhalte mit einer Altersfreigabe.
Ich rechne damit, dass nach diesem Fiasko nun die Nachverhandlungen losgehen. Ob es einen richtigen Neuentwurf oder nur kosmetische Änderungen gibt, vermag aber momentan niemand zu sagen.
By Marcus Lottermoser • Persönliches 0 • Tags: Impressumpflicht, Jugendmedienstaatsvertrag, Jugendschutz, Jugendschutzbeauftragter