Aug 1 2011
Startet die Diablo 3 Beta Mitte Augsut?
Nach der Diablo 3 Pressetour geht es Schlag auf Schlag. Jetzt verdichten sich die Vorzeichen, dass die Beta von Diablo 3 schon mit Glück Mitte des Monats August starten könnte, denn erste Informationen zur Diablo 3 Beta sind auf den offiziellen Blizzard-Seiten aufgetaucht.
Zeitlich würde es ja super passen, denn wenn wir Ragnaros down haben, haben wir die nächsten 6 Monate bis zum nächsten Raid-Patch in WoW eh nichts mehr zu tun, genug Zeit also, sich die Zeit in der Diablo 3 Beta zu vertreiben.
Ich bin besonders auf das von Mem bereits erwähnte Auktionshaus für echte harte Währung gespannt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand noch richtig gute Items für InGame Gold verkauft, wenn er dafür auch ein paar Euros absahnen kann. Und eine kleine Bearbeitungsgebührt steckt sich Blizzard ala Ebay natürlich bei jeder Transaktion in die Tasche.
So kann Diablo 3 Free to Play bleiben und braucht kein Abo-Model, spült durchs Aktionshaus aber trotzdem Kohle in die Kassen. Clever gemacht. Zudem frage ich mich, ab welchen Grenze die Auktionshausverkäufe gewerblich sind und man die Gewinne versteuern muss?
irgendein Warlock
2. August 2011 @ 18:26
Bezüglich der Steuer:
Eine Besteuerung aus Gewerbeeinkünften nach § 15 EStG halte ich hier nicht für einschlägig. Das müsste dann schon einem echten Gewerbebetrieb nahekommen und dürfte wohl kaum auf Dauer bestehen. Das dürfte für den durchschnittlichen bis überdurchschnittlichen Gamer gar nicht in Betracht kommen. Vermutlich würde das dann sowieso gegen die Blizzardschen Regeln verstoßen, wenn man ein solches Ausmaß erreicht.
Denkbar wäre aber eine Versteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus Leistungen). Das hat nichts mit Gewerblichkeit zu tun, sondern mit der Frage, inwieweit für eine Leistung ein Entgelt gezahlt wird. Klassischer Fall: gelegentliche Vermittlungsprovision für den Abschluss eines Miet- oder Versicherungsvertrags von Privatpersonen für Privatpersonen. Bereits die einmalige Leistung ist da ausreichend.
Der Jahres-Freibetrag ist denkbar gering, nämlich nur 256 Euro. Danach wird es dann besteuert.
Allerdings: Wie das mit dem „Verkauf“ spielerisch erworbenen virtuellen Gegenständen nun letztlich ist, kann man kaum sagen. Sowas gab es bisher nicht und da diese virtuellen Produkte ja auch völlig losgelöst sind vom üblichen Eigentums- und Besitzbegriff sind, sind da viele Auslegungsmöglichkeiten offen.
Viel problematischer ist da aber die umsatzsteuerliche Seite für Blizzard. Da kommt es sehr darauf an, wie die Verträge gestaltet sind und von wo man direkt das AH letztlich anbietet.